IS-Rating: Planungssicherheit durch transparente Qualität

Stufen unserer Dienstleistung

Unsere Dienstleistung ist darauf ausgerichtet, am Ende aufwandsunabhängige Pauschalpreise für alle zukünftigen Anpassungen und eine Gesamtobergrenze für alle rein technischen Anpassungen mit Ihnen vereinbaren zu können. Sie können dann, müssen aber nicht diese Vereinbarung mit uns abschließen.
Es geht also im Kern darum, Software danach zu klassifizieren, wie gut sie sich für eine derartige Vereinbarung eignet, d.h. danach, welche Planungssicherheit ihre technische Qualität bietet, oder auch für bereits bestehende Systeme deren technische Hypotheken abzuschätzen, d.h. zu ermitteln, was für eine sinnvolle Modernisierung erforderlich wäre.
Bis zu dieser Vereinbarung lassen sich drei Teilstufen unserer Dienstleistung unterscheiden, die Sie auch einzeln oder schrittweise und ohne die Preisgarantien am Ende in Anspruch nehmen können.

Diese drei Teilstufen sind reine Beratungsleistungen und werden auch so abgerechnet. Die Qualität dieser Beratung wird für Sie durch unsere Verpflichtung mit dem verbindlichen Angebot der Preisgarantien in außergewöhnlichem Maße abgesichert. Ihre Annahme dieses Angebotes selbst, also die Vereinbarung der Pauschalpreise, kostet Sie nichts, da wir nur an einer weiteren Senkung der Kosten unter diese Preise verdienen sollen.

Der Schwerpunkt unserer Beratungsleistung besteht im Prüfen und Bewerten. Der Aufwand dafür wird typischerweise durch unseren folgenden Grundsatz begrenzt:

Der Anbieter hat die Qualität seiner Software nachzuweisen
- nicht der Nutzer sie herauszufinden.

Es folgt ein kurzer Überblick über die insgesamt vier Hauptstufen unserer Dienstleistung. Ausführlichere Beschreibungen mit Beispielszenarien sind den Überschriften der Stufen hinterlegt.

1. Anforderungen an die technische Qualität

Zur Ergänzung Ihrer Ausschreibungen erhalten Sie von uns zusätzliche Anforderungen, die sehr gute Anbieter ohnehin bereits von sich aus kostenneutral erfüllen. Diese helfen vorrangig die Transparenz der Software und insbesondere ihrer Qualität erheblich zu erhöhen. Nur dann wird später eine tragfähige Prognose der Kosten zukünftiger Anpassungen und damit das Angebot von Pauschalpreisen möglich. Diese Transparenz macht es auch für Anbieter minderer Qualität unattraktiver Angebote abzugeben.
Wir unterstützen Sie hier flexibel bei Detailveränderungen, wenn diese den Anbietern die Erfüllung erleichtern, ohne den Zweck zu beeinträchtigen.

2. Abnahme der technischen Qualität

Wir bewerten im Rahmen einer technischen Abnahme wie gut die vorrangig qualitativen Anforderungen aus Stufe (1) erfüllt sind. Im Rahmen dieser technischen Abnahme wird über die rein formale Erfüllung der Anforderungen hinaus abgeschätzt, ob die Qualität gut genug für eine konkrete Prognose der Kosten zukünftiger Anpassungen in Stufe (3) ist.
Sollen Teile einer Software erst noch erstellt werden, stehen wir Ihnen neben einer einmaligen technische Abnahme am Ende auch für eine sinnvollere, regelmäßige Überprüfung zur Verfügung. Darüber hinaus können wir Entwicklungsteams auch geeignete Coachs zur Unterstützung bei der konkreten Erfüllung dieser technischen Anforderungen vermitteln.

3. Rating des Informationssystems (IS-Rating)

In diesem Kernstück unserer Dienstleistung wird die Software in einer umfassenden Analyse detailliert bewertet. Bei ausreichender Qualität, erhalten Sie ein verbindliches Angebot über die aufwandsunabhängigen Pauschalpreise für zukünftige Änderungen. Sie können dieses Angebot annehmen (s. Stufe (4)) oder auch nur zur Auswahl und Verhandlung mit den Anbietern nutzen.

Sollen Teile einer Software erst noch erstellt werden, können wir nur ein vorläufiges Angebot anhand von Arbeitsproben des Anbieters erstellen, das erst nach der erfolgreichen technischen Abnahme ein verbindliches Angebot wird.
Wie in Stufe (2) stehen wir auch in diesem Fall für eine regelmäßige Überprüfung und für das Coaching des Entwicklungsteams zur Verfügung, um unliebsame Überraschungen am Ende zu vermeiden.

4. Garantie der zukünftigen Anpassungspreise

Diese abschließende Stufe beginnt mit der verbindlichen Vereinbarung der in Stufe (3) angebotenen Pauschalpreise für zukünftige Anpassungen und der Gesamtobergrenze für rein technische Anpassungen der nächsten z.B. 10 Jahre.
Wenn Sie dann später Änderungen vornehmen lassen, sorgen wir für den Ausgleich der Preisdifferenzen und überwachen, dass die technische Qualität sich nicht verringert. Darüber hinaus investieren wir ggf. gezielt in eine weitere Verbesserung.

IS-Rating: Planungssicherheit durch transparente Qualität