IS-Rating: Planungssicherheit durch transparente Qualität

3. Rating des Informationssystems (IS-Rating)

Nutzen

Sie können Informationssysteme aufgrund der Lebenszykluskosten, die wir bereit sind zu garantieren, vergleichen und auswählen.

Hauptziel

Sie erhalten von uns ein verbindliches Angebot über die aufwandsunabhängigen Pauschalpreise für alle zukünftigen Anpassungen und eine Gesamtobergrenze für alle rein technischen Anpassungen über z.B. 10 Jahre.

Ist dieses Hauptziel nicht erreichbar, so kann man (u.U. auch nur für einzelne Komponenten) auf die folgenden Ersatzziele ausweichen:

Ersatzziel (A: nicht vorliegendes System)

Sie erhalten für ein noch zu erstellendes System, ein vorläufiges Angebot anhand von Arbeitsproben des Anbieters, das sich dann im Rahmen einer späteren technischen Abnahme noch bestätigen lassen muss.

Ersatzziel (B: geschlossenes System)

Sie erhalten für bestehende Komponenten, die uns nicht für eine Analyse zugänglich gemacht werden können oder nicht für Änderungen durch Dritte freigegeben werden, eine Abschätzung, wie aufwändig der Austausch gegen Alternativen in Zukunft wäre.

Ersatzziel (C: nicht ausreichende Qualität)

Sie erhalten für ein bereits bestehendes System, dessen Qualität zwar für ein solches Angebot nicht ausreicht, sich aber hinreichend verbessern ließe, einen für eine angemessene Modernisierung erforderlichen Maßnahmenkatalog.

Ist das nicht wirtschaftlich sinnvoll, so müssen wir dringend von einer Inbetriebnahme dieses Informationssystems abraten.

Voraussetzungen

Wichtig ist, dass Sie die Anbieter verpflichten, ihre Software für Änderungen durch Dritte freizugeben. Ist ein Anbieter aus welchen Gründen auch immer nicht bereit Sie aus Ihrer Abhängigkeit von ihm zu entlassen, müssen wir sein Systeme als geschlossen betrachten, d.h. es macht nur Sinn, dessen zukünftige Austauschbarkeit zu bewerten (s. Ersatzziel (B)).

Die Erfüllung unserer Anforderungen aus Stufe (1), d.h. die Durchführung der Stufen (1) und (2), ist nicht zwingend Voraussetzung für diese Stufe.
Es ist Sache und Aufgabe des Anbieters, wie er die Qualität seiner Software transparent macht und nachweist. Wir sind hierbei offen für gleichwertige Alternativen (wie u.U. MDA).

Dieses ist das Kernstück unserer Dienstleistung.

Vorgehen

Für die Software wird in einer umfassenden due diligence Prüfung eine Prognose der zukünftigen Anpassungskosten erstellt. Hierbei spielt z.B. auch die Abschätzung des Aufwands, den ein anderer als der Hersteller bei einer Beteiligung an der Weiterentwicklung hätte, eine wesentliche Rolle.

Falls die Qualität der Software für eine solche Prognose ausreicht, erhalten Sie von uns ein verbindliches Angebot.

Fall 1: Sie erhalten ein (vorläufiges) Angebot

Mit diesem Angebot in der Hand können Sie dann:

  • Preisnachverhandlungen mit den Anbietern führen,
  • die Anbieter nach eigenen gleichwertigen Angeboten fragen,
  • den besten Anbieter auswählen.

Danach können Sie dann unser Angebot oder das entsprechende des ausgewählten Anbieters annehmen oder ausschlagen.

Nehmen Sie das Garantieangebot des Anbieters selber an, so fehlt Ihnen der Schutz vor dem Ausfall des Anbieters, aber genau dieses Ausfallrisiko erhöht sich weiter durch seine zusätzlichen Preisgarantien.

Bei Ausschlagen des Angebots sind Sie in einer ähnlichen Situation wie heute, d.h. Sie tragen die zukünftigen Kostenrisiken selbst. Dabei fehlen Ihnen u.a. die Portfolio- und Skaleneffekte, die uns zur Verfügung stehen.
Sie dürfen zwar auch in diesem Fall mit geringeren Lebenszykluskosten rechnen, als wenn Sie ohne unsere Analyse einen Anbieter ausgewählt hätten. Während wir unser Angebot auch auf Durchschnittswerten für vergleichbare Systeme basieren, können die zukünftigen Kosten in Ihren konkreten Fall jedoch stark davon abweichen.

Bei noch zu erstellenden Komponenten legt unser vorläufiges Angebot im Prinzip Zielpreise fest, die im Rahmen der Entwicklung erreicht werden müssen. Erst nach der erfolgreichen technischen Abnahme wird dieses zu einem verbindlichen Angebot unsererseits. Eine regelmäßige Überprüfung, ob sich die Entwicklung noch im Zielkorridor befindet, ist daher zu empfehlen, um unliebsame Überraschungen am Ende zu vermeiden.

optionale Zusatzleistungen

Wir stehen Ihnen neben einer einmaligen technische Abnahme auch für regelmäßige Teilabnahmen zur Verfügung.
Außerdem können wir erfahrene Coachs vermitteln, die einem unerfahrenen Entwicklungsteam durch Unterstützung bei der konkreten Erfüllung der relevanten technischen Anforderungen viel Lehrgeld ersparen und diesem dabei helfen, die zusätzlichen Anfangsaufwände schneller zu amortisieren.

Fall 2: Wir können kein Angebot abgeben

In diesem Fall sollte zuerst versucht werden, mittelbar über die Ersatzziele doch noch zu einem Angebot von uns zu kommen.
Ist das nicht möglich, können Sie dann:

  • die Anbieter nach eigenen Preisgarantien fragen,
  • den entsprechenden Anbieter ausschließen,
  • Preisnachverhandlungen mit den Anbietern führen,
  • den Anbieter trotzdem auswählen.

Ist der Anbieter selbst zu einem Garantieangebot bereit, so fehlt Ihnen der Schutz vor dem Ausfall des Anbieters, und genau dieses Ausfallrisiko erhöht sich durch seine zusätzlichen Preisgarantien - insbesondere, weil wir keine Grundlage für diese sehen.

Einen Anbieter auszuwählen, für den wir keine Preisgarantie geben können und der auch selbst nicht dazu bereit ist, entspricht zwar der heutigen Vorgehensweise. Allerdings wissen Sie jetzt in diesem konkreten Fall, dass die zukünftigen Kosten unkalkulierbar sind.
Diese Variante sollte nur in einer echten Zwangslage und schon gar nicht fahrlässig gewählt werden. Weitere negative Konsequenzen z.B. nach Basel II sind nicht auszuschließen.

IS-Rating: Planungssicherheit durch transparente Qualität