IS-Rating: Planungssicherheit durch transparente Qualität

4. Garantie der zukünftigen Anpassungspreise

Nutzen

Sie erhalten Planungssicherheit, indem wir Ihnen das technische Änderungskostenrisiko und das Ausfallrisiko abnehmen.
Ihnen verbleibt nur das Risiko der Menge und des Umfangs (nicht der Preise) zukünftiger inhaltlicher Anforderungen, die sich aus Ihrem Geschäft ergeben, die Sie also auch ohne den Einsatz eines Informationssystems hätten.

Ziel

Wir halten Ihre Preise für Anpassungen konstant oder senken diese durch gezielte Investitionen weiter und verlängern so auch die wirtschaftliche Lebensdauer des Informationssystems.
Falls der Lieferant seinen Verpflichtungen nicht mehr angemessen nachkommt, wird deren reibungslose Übernahme durch einen Dritten gewährleistet.

Voraussetzungen

Die Durchführung des IS-Rating (s. Stufe (3)) ist zur Ermittlung der Pauschalpreise eine unverzichtbare Voraussetzung für diese Stufe.

Der Lieferant muss, wie bereits in Stufe (3) zugesagt, seine Software für Änderungen durch Dritte freigeben.

Dieses ist der bisher einzigartige
Höhepunkt unserer Dienstleistung.

Vorgehen

Diese Stufe beginnt mit der verbindlichen Vereinbarung der in Stufe (3) angebotenen Pauschalpreise für zukünftige Anpassungen und der Gesamtobergrenze für rein technische Anpassungen der nächsten z.B. 10 Jahre.

Sie schreiben Änderungen an der Software auch danach wie bisher aus. Überschreitet der Preis den vereinbarten, bekommen Sie die Differenz von uns ersetzt. Anderenfalls zahlen Sie die Differenz an uns.
Wir erhalten jedoch eine Art Vorkaufsrecht, d.h. wir können in jeden Auftrag zu den von Ihnen vereinbarten Konditionen anstelle des Auftragnehmers eintreten und diesen dann durch eine dritte Firma erledigen lassen. Dieses Recht dient vorrangig als Disziplinierungsmaßnahme für den Lieferanten, das von uns, wegen der damit verbundenen zusätzlichen Risiken, nur im Sonderfall ausgeübt wird.

Die bestehenden Preisgarantien können nur dann für eine geänderte Software übernommen werden, wenn sich deren technische Qualität nicht verringert.
Daher muss jede dieser Ausschreibungen die Erfüllung spezieller technischer Anforderungen (analog zu Stufe (1)) fordern. Die erfolgreiche technische Abnahme dieser Anforderungen (analog zu Stufe (2)) ist die Voraussetzung für eine Weiterführung der bisherigen Preisgarantien.

Wir werden durch gezielte Investitionen die technische Qualität der Software weiter verbessern und damit die Änderungskosten weiter senken, wenn sich z.B. im Rahmen des technischen Fortschritts die Gelegenheit dazu ergibt.
Größere Umbauten werden wir nur in Absprache mit Ihnen durchführen und Sie dabei durch eine Senkung der Pauschalpreise an den Einsparungen beteiligen.

ideales Szenario

Ihr Lieferant kann alle zukünftigen Anforderungen zu einem angemessenen Preis umsetzen. Dabei liegt er mal über, mal unter den vereinbarten Pauschalpreisen, bleibt aber im Durchschnitt darunter.
Einen Teil dieser Überschüsse investieren wir in allgemeine Werkzeuge zur Unterstützung der Lieferanten und eine weitere Verbesserung der Qualität Ihrer Software durch Ihren Lieferanten. So erreichen wir eine weitere Senkung der Änderungskosten, die wir teilweise als Senkung der Pauschalpreise an Sie weitergeben.
Die rein technischen Änderungen (z.B. Wechsel von Datenbanken und Schnittstellen) zahlen Sie in vollem Umfang bis zur vereinbarten Gesamtobergrenze.

Am Ende der vereinbarten z.B. 10 Jahre ist es immer noch wirtschaftlich das System weiter zu nutzen. Neben den inhaltlichen Änderungen wurden dafür jedoch nur 80% der vereinbarten Gesamtobergrenze benötigt. Die verbleibenden 20% werden geteilt, d.h. Sie zahlen 10% nach.
Außerdem verlängern Sie den Vertrag zu gleichen Konditionen für weitere 5 Jahre.

Ergebnis

In Stufe (3) haben Sie den Anbieter mit den geringsten Lebenszykluskosten ausgewählt. Sie haben Ihre weiteren Planungen auf den vereinbarten Pauschalpreisen und der Gesamtobergrenze aufgebaut.
Am Ende haben Sie dann:

  • 10% der Gesamtobergrenze nicht gebraucht,
  • auch durch zwischenzeitliche Senkungen der Pauschalpreise gespart,
  • ein regelmäßig modernisiertes und daher immer noch wirtschaftlich einsetzbares und änderbares System.

alternatives Szenario

Ihr Lieferant kann viele der zukünftigen Anforderungen zu einem angemessenen Preis umsetzen. In einigen Fällen (z.B. beim Wechsel der Datenbank) ist es jedoch wirtschaftlicher, dass die Änderung von Spezialisten einer dritten Firma unter Einbindung Ihres Lieferanten durchgeführt wird.
Nach einigen Jahren ist Ihr Lieferant aufgrund einer Änderung seiner Geschäftspolitik nicht mehr bereit oder in der Lage Preise im gewünschten Rahmen anzubieten. Wir besorgen einen anderen Anbieter, der die weitere Wartung, Pflege und Änderung des Informationssystems übernimmt.
Dieser bringt neue Kompetenzen mit und so gelingt es recht schnell die zusätzlichen Aufwände dieses Wechsels durch weitere Verbesserungen der Qualität auszugleichen und auch Ihre Pauschalpreise noch leicht zu senken.

Am Ende der vereinbarten z.B. 10 Jahre ist es immer noch wirtschaftlich das System weiter zu nutzen. Neben den inhaltlichen Änderungen wurde dafür jedoch die vereinbarte Gesamtobergrenze voll ausgeschöpft.
Sie verlängern den Vertrag zu gleichen Konditionen für weitere 5 Jahre.

Ergebnis

In Stufe (3) haben Sie den Anbieter mit den geringsten Lebenszykluskosten ausgewählt. Sie haben Ihre weiteren Planungen auf den vereinbarten Pauschalpreisen und der Gesamtobergrenze aufgebaut.
Am Ende haben Sie dann:

  • die Gesamtobergrenze in voller Höhe erreicht,
  • durch leichte zwischenzeitliche Senkungen der Pauschalpreise gespart,
  • ein regelmäßig modernisiertes und daher immer noch wirtschaftlich einsetzbares und änderbares System.

Notfall-Szenario

Ihr Lieferant kann alle zukünftigen Anforderungen zu einem angemessenen Preis umsetzen. Er ist jedoch nach einigen Jahren ohne Vorwarnung nicht mehr in der Lage seinen Verpflichtungen nachzukommen. Wir besorgen schnell einen anderen Anbieter, der die weitere Wartung, Pflege und Änderung des Informationssystems übernimmt.
Es gelingt lange nicht, die zusätzlichen Aufwände dieses Wechsels durch weitere Verbesserungen der Qualität auszugleichen und Ihre Pauschalpreise noch zu senken. Die Preise für die späteren Anpassungen liegen sogar im Durchschnitt leicht über den vereinbarten Pauschalpreisen. Diese Differenz tragen wir. Bei der letzten rein technischen Änderung wird auch die vereinbarte Gesamtobergrenze überschritten. Diese Überschreitung tragen ebenfalls wir.

Am Ende der vereinbarten z.B. 10 Jahre ist es trotzdem immer noch wirtschaftlich das System weiter zu nutzen.
Sie verlängern den Vertrag zu gleichen Konditionen für weitere 5 Jahre.

Ergebnis

In Stufe (3) haben Sie den Anbieter mit den geringsten Lebenszykluskosten ausgewählt. Sie haben Ihre weiteren Planungen auf den vereinbarten Pauschalpreisen und der Gesamtobergrenze aufgebaut.
Am Ende haben Sie dann:

  • die Gesamtobergrenze erreicht, ohne jedoch die Überschreitung zu tragen,
  • die Pauschalpreise gezahlt, jedoch nicht deren Überschreitung getragen,
  • ein regelmäßig modernisiertes und daher immer noch wirtschaftlich einsetzbares und änderbares System.
IS-Rating: Planungssicherheit durch transparente Qualität